Ratgeber

Anspruch auf bezahlten Feiertag

Grundsätzlich ruht an gesetzlichen Feiertagen die Arbeit — aber welche Regeln gelten genau? Wir erklären Freistellung, Lohnfortzahlung und die wichtigen regionalen Unterschiede in Deutschland, Österreich und der Schweiz.

Hinweis: Dieser Artikel bietet eine allgemeine Übersicht und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind immer der individuelle Arbeits- oder Tarifvertrag sowie die gesetzlichen Regelungen vor Ort.

Grundregel: Feiertage sind arbeitsfrei

An gesetzlichen Feiertagen ruht grundsätzlich die Erwerbsarbeit. Das ist in Deutschland im Arbeitszeitgesetz (§ 9 ArbZG), in Österreich im Arbeitsruhegesetz (ARG) und in der Schweiz im Arbeitsgesetz (ArG) geregelt. Beschäftigte haben Anspruch auf bezahlte Freistellung — das Gehalt läuft also normal weiter, auch wenn nicht gearbeitet wird.

Wann gilt ein Feiertag als bezahlt?

Voraussetzung ist, dass der Feiertag am Beschäftigungsort gilt. Ein Feiertag im Nachbarbundesland befreit nicht automatisch von der Arbeit. Fällt ein Feiertag auf einen regulären Arbeitstag, wird er als voller bezahlter Tag angerechnet; fällt er auf einen Ruhetag, gibt es keinen Ausgleichsanspruch.

Ausfall am Wochenende

Ein häufiges Missverständnis: Wenn ein Feiertag auf einen Samstag oder Sonntag fällt, „verfällt" er nicht automatisch, aber es entsteht auch kein Anspruch auf einen Ersatzruhetag. Der Feiertag ist eben an diesem Tag, und der Tag war ohnehin frei. Anders sieht es bei Teilzeitkräften mit verteilten Arbeitstagen aus — hier können tarifliche Regelungen greifen.

Regionale Unterschiede im DACH-Raum

Deutschland

Die gesetzlichen Feiertage werden durch die Landesgesetze geregelt, deshalb gelten in jedem Bundesland unterschiedliche Feiertage. Der Lohnfortzahlungsanspruch folgt dem Beschäftigungsort, nicht dem Wohnort. Details zu Freistellung und Vergütung regeln zusätzlich Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen.

Österreich

Das Arbeitsruhegesetz regelt die Ruhe an Feiertagen für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Es gibt 13 gesetzliche Feiertage, regional kommen einzelne hinzu. Der Lohnanspruch bleibt auch an Feiertagen bestehen. Zusätzlich gibt es Regelungen für Feiertagszuschläge bei Arbeit, die dennoch geleistet werden muss.

Schweiz

Das Arbeitsgesetz hält nur die Bundesfeier am 1. August kantonsübergreifend fest. Alle weiteren Feiertage sind Kantonssache, weshalb die Anzahl regional stark variiert. Der Anspruch auf Lohnfortzahlung ergibt sich aus dem Einzelarbeitsvertrag, ergänzt durch kantonale Feiertagsgesetze und Gesamtarbeitsverträge.

Was gilt für Schicht- und Dienstplanarbeit?

In Schichtbetrieben und bei Dienstplanarbeit gelten die gleichen Grundsätze, aber die praktische Umsetzung ist komplexer. Arbeit, die an einem Feiertag zwingend anfallen muss (etwa in Krankenhäusern, Pflege, Verkehr), ist erlaubt — sie wird aber regelmäßig durch Feiertagszuschläge vergütet oder durch Ersatzruhetage ausgeglichen. Die konkreten Regelungen stehen im Tarif- oder Arbeitsvertrag.

Feiertagszuschlag berechnen: Wer wissen will, was ein Feiertagseinsatz finanziell bringt, findet im Gehaltsrechner von gehaltscheck.online ein passendes Werkzeug — inklusive Zuschlägen für Sonntags- und Feiertagsarbeit.

Zusammenfassung

  • An gesetzlichen Feiertagen ruht grundsätzlich die Arbeit.
  • Der Lohnanspruch bleibt bestehen (bezahlte Freistellung).
  • Welche Feiertage gelten, hängt vom Beschäftigungsort und der Region ab.
  • Ein Feiertag am Wochenende führt nicht zu einem Ersatzruhetag.
  • Details regeln Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen und der Arbeitsvertrag.

Unverbindliche Information, keine Rechtsberatung. Für verbindliche Auskünfte wende dich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt oder an die zuständige Arbeitskammer.