Ist Heiligabend ein Feiertag?
Die kurze Antwort: nein. Heiligabend (24. Dezember) ist bundesweit kein gesetzlicher Feiertag. Das Gleiche gilt für Silvester am 31. Dezember. Wir erklären den genauen Rechtsstatus und was in der Praxis üblich ist.
Der Rechtsstatus von Heiligabend
Obwohl Heiligabend der Tag der Bescherung und für viele Menschen der Höhepunkt des Weihnachtsfestes ist, hat der Gesetzgeber ihn nicht zum Feiertag erklärt. Das Feiertagsgesetz der Länder listet durchgehend nur den 25. Dezember (1. Weihnachtstag) und den 26. Dezember (2. Weihnachtstag). Der 24. Dezember taucht in keinem Feiertagsgesetz als gesetzlicher Feiertag auf.
Genau dasselbe gilt für Silvester (31. Dezember): auch hier handelt es sich rechtlich um einen ganz normalen Arbeitstag. Beide Tage sind in der Praxis oft arbeitsfrei oder werden nur verkürzt gearbeitet, aber das ist eine betriebliche Übung, kein Rechtsanspruch.
Was in der Praxis üblich ist
Viele Arbeitgeber gewähren am 24. und 31. Dezember trotzdem frei oder lassen nachmittags gehen. Das passiert aber freiwillig und wird meist im Arbeitsvertrag, in einer Betriebsvereinbarung oder im Tarifvertrag geregelt. Übliche Modelle sind:
- Halbtagsarbeit: Vormittags normal gearbeitet, nachmittags frei.
- Ganz frei: Beide Tage sind arbeitsfrei, oft als „betriebliche Übung" oder über Regelungen zum Arbeitszeitkonto.
- Freistellung gegen Urlaub: Beschäftigte müssen einen Urlaubstag einsetzen, wenn sie frei haben möchten.
- Vorabregelung: Manche Tarifverträge garantieren Frei an Heiligabend und Silvester ohne Urlaubseintrag.
Dürfen Arbeitgeber am 24. Dezember Arbeit verlangen?
Ja. Da es sich um einen regulären Arbeitstag handelt, darf der Arbeitgeber grundsätzlich volle Arbeitsleistung einfordern. In der Praxis ist das in den meisten Büroberufen unüblich, in Handel, Gastronomie, Pflege oder Verkehr dagegen durchaus möglich. Hier greifen dann die üblichen Regelungen zum Dienstplan — eventuelle Zuschläge für Feiertagsarbeit fallen aber nicht an, weil kein Feiertag vorliegt.
Andere Länder, andere Regeln
In Österreich ist die Rechtslage ähnlich: Heiligabend ist kein gesetzlicher Feiertag, 25. und 26. Dezember hingegen schon. In der Praxis ist der 24. Dezember aber in den meisten Branchen arbeitsfrei. In der Schweiz schließlich hängt es vom Kanton ab, aber auch hier ist der 24. Dezember landesweit kein gesetzlicher Feiertag.
Im Kalender nachschlagen
In unserem Jahreskalender und im Datum-Prüfer tauchen Heiligabend und Silvester als Info-Tage auf — sie sind also markiert, aber klar als „kein gesetzlicher Feiertag" gekennzeichnet. So behältst du den Überblick, ohne die Tage mit echten Feiertagen zu verwechseln.
Unverbindliche Information, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist der individuelle Arbeitsvertrag.