Kanton · Schweiz

Feiertage Freiburg 2026

Alle gesetzlichen Feiertage für Freiburg — mit Datum, Wochentag, Live-Countdown und Brückentag-Chancen. Die Daten werden nach der Gaußschen Osterformel berechnet, direkt im Browser.

14
gesetzliche Feiertage 2026
16
Feiertage insgesamt
FR
Region-Code

Alle Feiertage in Freiburg

Gesetzliche Feiertage (rot) und Info-Tage (grau) für Freiburg im Jahr 2026.

1
Jan
Neujahr
Donnerstag
gesetzlich
2
Jan
Berchtoldstag
Freitag
gesetzlich
3
Apr
Karfreitag
Freitag
gesetzlich
6
Apr
Ostermontag
Montag
gesetzlich
14
Mai
Christi Himmelfahrt
Donnerstag
gesetzlich
25
Mai
Pfingstmontag
Montag
gesetzlich
4
Jun
Fronleichnam
Donnerstag
gesetzlich
1
Aug
Bundesfeier
Samstag
gesetzlich
15
Aug
Mariä Himmelfahrt
Samstag
gesetzlich
20
Sep
Eidg. Dank-, Buss- und Bettag
Sonntag
gesetzlich
1
Nov
Allerheiligen
Sonntag
gesetzlich
8
Dez
Mariä Empfängnis
Dienstag
gesetzlich
24
Dez
Heiligabend
Donnerstag
Info
25
Dez
1. Weihnachtstag
Freitag
gesetzlich
26
Dez
2. Weihnachtstag / Stephanstag
Samstag
gesetzlich
31
Dez
Silvester
Donnerstag
Info

Wann ist der nächste Feiertag?

Mit dem Live-Countdown siehst du sekundengenau, wie lange du noch durchhalten musst. Wähle Freiburg oben im Umschalter.

Feiertage in Freiburg — Hintergründe

In der Schweiz ist einzig die Bundesfeier am 1. August kantonsübergreifend gesetzlich. Alle weiteren Feiertage variieren von Kanton zu Kanton erheblich — von Genf mit wenigen Feiertagen bis zu katholisch geprägten Kantonen wie Uri oder Obwalden mit über zwölf.

In Freiburg sind es 14 gesetzliche Feiertage im Jahr 2026. Bewegliche Feiertage wie Karfreitag, Ostermontag, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag und ggf. Fronleichnam hängen vom Osterdatum ab, das nach der Gaußschen Osterformel berechnet wird.

Praxistipp: Fällt ein Feiertag auf Dienstag oder Donnerstag, reicht ein Urlaubstag, um vier Tage frei am Stück zu bekommen. Der Brückentag-Rechner zeigt alle Chancen für Freiburg.

Dieser Text ist unverbindliche Information und keine Rechtsberatung. Zum Anspruch auf bezahlte Freistellung siehe Anspruch auf bezahlten Feiertag.